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   VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473   

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https://dejure.org/2011,67138
VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473 (https://dejure.org/2011,67138)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473 (https://dejure.org/2011,67138)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. März 2011 - AN 10 S 11.00473 (https://dejure.org/2011,67138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentliche Einnahme von Cannabis; Führen eines Kfz mit 2,1 ng/ml THC; fehlendes Trennungsvermögen; Einnahme von Amphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Um einen solchen inneren Wandel eruieren zu können, bedarf es - gegebenenfalls neben ärztlichen Feststellungen - einer psychologischen Bewertung (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend BayVGH vom 9.5.2005 - 11 CS 04.2526).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006 - 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung - welcher sich die Kammer angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az.: 11 CS 05.1711).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Zwar hat die Antragstellerin vorliegend den Widerspruch - dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig - gegen den streitgegenständlichen Bescheid verspätet eingelegt, allerdings hat die Widerspruchsbehörde zumindest hilfsweise eine Sachentscheidung getroffen, so dass die Fristversäumung hierdurch geheilt sein dürfte (vgl. BVerwG vom 21.3.1979, 6 C 10/78).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme also entkräften könnten (vgl. dazu: OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).
  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht weiterhin in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; zuletzt vom 25.1.2006 a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Die hierin zum Ausdruck kommende Strenge des Verordnungsgebers ist in der Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des Betäubungsmittelgesetzes begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Falle des Konsums erfolgte (vgl. OVG Koblenz Beschluss vom 21.11.2000 - 7 B 11967/00; OVG Weimar Beschluss vom 30.9.2002 VRS 103, 391; VGH Mannheim Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01; VGH München Beschluss vom 12.08.2002 - 11 CS 02.1816).
  • VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 10 S 11.00473
    Für den Eignungsausschluss im Falle eines Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist somit in der Regel maßgeblich allein die (erwiesene) Tatsache eines solchen Konsums, unabhängig davon, wann und in welchem Umfang ein solcher Konsum erfolgt ist, somit selbst im Falle eines nur einmaligen Konsums (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.8.2002 - 11 CS 02.1816) und unabhängig davon, ob unter dem Einfluss eines solchen Betäubungsmittels ein Kfz geführt worden war (so ausdrücklich BayVGH Beschluss vom 8.4.2003 - 11 CS 02.2775).
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Dies gilt insbesondere dann, wenn letztlich nur eigene Erklärungen des Betroffenen vorliegen, da bei diesen die Möglichkeit einer erheblichen Zielgerichtetheit in Rechnung zu stellen ist (VG Ansbach, B.v. 23.3.2011 - AN 10 S 11.00473 - BeckRS 2011, 31021).
  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Dies gilt insbesondere dann, wenn letztlich nur eigene Erklärungen des Betroffenen vorliegen, da bei diesen die Möglichkeit einer erheblichen Zielgerichtetheit in Rechnung zu stellen ist (VG Ansbach, B.v. 23.3.2011 - AN 10 S 11.00473 - BeckRS 2011, 31021).
  • VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 1 S 23.56

    Methamphetamin, Fahreignung, Medizinischpsychologisches Gutachten, Verunreinigtes

    Dies gilt insbesondere dann, wenn letztlich nur eigene Erklärungen des Betroffenen vorliegen, da bei diesen die Möglichkeit einer erheblichen Zielgerichtetheit in Rechnung zu stellen ist (VG Ansbach, B.v. 23.3.2011 - AN 10 S 11.00473 - BeckRS 2011, 31021).
  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

    Dies gilt insbesondere dann, wenn letztlich nur eigene Erklärungen des Betroffenen vorliegen, da bei diesen die Möglichkeit einer erheblichen Zielgerichtetheit in Rechnung zu stellen ist (VG Ansbach, B.v. 23.3.2011 - AN 10 S 11.00473 - BeckRS 2011, 31021).
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